Im Rahmen der Überprüfung der bestehenden Rückstandshöchstgehalte gemäß Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs werden mit Verordnung (EU)2026/215 der Europäischen Kommission vom 30.01.2026 die Rückstandshöchstgehalte für den Wirkstoff Propamocarb in einigen Kulturen abgesenkt.